Sicherheitstechnischer und arbeitsmedizininscher überbetrieblicher Dienst

 

[Brandschutz.

Vorbeugender Brandschutz und Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz sowie das Vorhandensein der dazugehörigen, aussagekräftigen Dokumente und Planungsunterlagen sind gesetzlich vorgeschrieben.

Sie gehören zu den unerlässlichen Unterlagen eines jeden Unternehmers.

Das regelmäßige Überprüfen der Funktion der Brandschutzeinrichtungen sowie die Ausbildung von Mitarbeitern als Brandschutzhelfer sind nach dem Arbeitsschutzrecht obligatorisch.

 

Diese Leistungen dürfen Sie von uns erwarten:

[Brandschutzbeauftragter.
Für einige Unternehmen ist das Vorhandensein eines Brandschutzbeauftragten erforderlich. Bei bedarf stellen wir Ihnen diesen Brandschutzbeauftragten und verhelfen Ihnen dadurch zu mehr Rechtssicherheit,

[Brandschutzordnung.
Für jedes Ihrer Objekte erstellen wir Ihnen die notwendige Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil A, B und C.

[Brandschutzhelfer.
Jedes Unternehmen ist nach Arbeitsschutzgesetz, BGV A1 u. a. Vorschriften dazu verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern (mind. 5% der Mitarbeiterzahl) aus- und fortzubilden.
Unser qualifiziertes Personal übernimmt diese Aufgabe gerne in Theorie und Praxis für Sie, bei Ihnen vor Ort. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.

[Flucht und Rettungspläne.
Basierend auf der Brandschutzplanung für Ihr Objekt, der Brandschutzordnung ermitteln wir den notwendigen Kennzeichnungsbedarf. Danach erstellen wir Ihnen auf unserem CAD-System alle notwendigen Flucht- und Rettungspläne nach DIN 4844, BGV A8, Arbeitsstättenregel ASR 2.3 und Arbeitsstättenverordnung.

[Sicherheitskennzeichnung und Leitmarkierung.
Dazu halten wir umfangreiche Informationen für Sie bereit. Bitte schauen Sie hier.

[Unterweisungen und Schulungen.
Wir führen eine Vielzahl von Unterweisungen und Schulungen für Sie durch.
Als Unternehmer müssen Sie Ihr Personal jährlich wiederkehrend im Umgang mit Feuerlöschgeräten und dem Verhalten im Brandfall vertraut machen. Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie.

 

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. 


Die geltenden Regeln und Verordnungen zum Arbeitsschutz finden Sie zum Download bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - BAuA. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV.

KUECK Industries Ltd. Birmingham - Herne
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