Sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer überbetrieblicher Dienst

[DGUV Vorschrift 2.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit befinden sich in Deutschland und Europa seit längerem im Wandel. Beispiele der jüngsten Zeit sind:

  • Neue Vorschrift: DGUV Vorschrift 2
  • GDA - Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
  • Fusion der Gesetzlichen Unfallversicherungen unter dem Dach der DGUV

Als Ihr zuverlässiger und fachkundiger Partner in allen Belangen für betrieblichen Arbeitsschutz und -medizin sowie Gefahrstoff- und Umweltschutz informieren wir Sie natürlich gerne über alle Neuerungen auf diesen Gebieten.

Wenn Sie Fragen zur DGUV Vorschrift 2 haben, rufen Sie uns an oder benutzen Sie unser Kontaktformular.

 

[Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung seit 2011

Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ wurde zum  1. Januar 2011 grundlegend reformiert. Damit haben sich die Vorgaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung in den Betrieben stark verändert.

Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) hat die bisher geltenden BGV A2/GUV-V A2 und die GUV-V A 6/7 abgelöst.

Die Umsetzung des ASiG erfolgt jetzt in allen Betrieben (Behörden, Vereinen, Unternehmen, ...) nach bundesweit einheitlichen Standards. Unterschiedliche Einsatzzeiten in der Regelbetreuung bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gibt es nicht mehr.

Die Ermittlung des Betreuungsumfangs erfolgt in der DGUV Vorschrift 2 mittels folgender zwei Komponenten:

  • Der Grundbetreuung, für die in der Unfallverhütungsvorschrift sowohl die Einsatzzeiten pro Beschäftigtem und Jahr (je nach Gefährdungsgruppe 0,5, 1,5 oder 2,5) als auch die Betreuungsaufgaben vorgegeben werden.
  • Der betriebsspezifischen Betreuung, deren Umfang von jedem Betrieb selbst zu ermitteln ist. Es ist nicht zulässig, diesen Teil mit "0" Stunden anzusetzen!

Durch die Grundbetreuung, die branchenspezifisch in drei Betreuungsgruppen untergliedert ist, wird zukünftig sichergestellt, dass für vergleichbare Betriebe unabhängig von ihrem Unfallversicherungsträger identische Grundanforderungen bestehen.

Die angegebenen Zeiten sind als Pauschaleinsatzzeit für den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu verstehen. Vom Unternehmen ist eine Aufteilung der Grundbetreuung vorzunehmen. Dabei darf pro „Fachbereich“ ein Mindestanteil von 20 % bzw. 0,2 Stunden pro Mitarbeiter pro Jahr nicht unterschritten werden.

Der betriebsspezifische Teil stellt sicher, dass der Betreuungsumfang auf die betrieblichen Belange, Gefährdungen und Bedürfnisse abgestimmt ist. Hierfür sind in Anhang 4 der Vorschrift Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien definiert, die zur Ermittlung der betriebsspezifischen Betreuung relevant sind. Dabei kann es sich um regelmäßige oder temporär zu erbringende Betreuungsleistungen handeln.

 

[Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)

Gemeinsames Handeln, aber jeder in seiner Verantwortung. Diese Leitlinie prägt seit 2008 das deutsche Arbeitsschutzsystem. Vor diesem Hintergrund haben Bund, Länder und Unfallversicherungsträger unter Beteiligung aller relevanten Arbeitsschutzakteure, ein abgestimmtes Konzept für eine „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie” (GDA) erarbeitet, die von der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder im November 2007 bestätigt wurde.

Ziel ist es, die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu erhalten, zu verbessern und zu fördern sowie zur langfristigen Kostenentlastung der Unternehmen und der sozialen Sicherungssysteme beizutragen. Gemeinsame Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder wurden unter Federführung der DGUV erarbeitet und von den Trägern der GDA (Bund, Länder und Unfallversicherungsträger) festgelegt.

Als zentrale Ziele wurde die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz mit den folgenden Zielen festgelegt:

  • Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen
  • Verringerung von Schwere und Häufigkeit von Hauterkrankungen und
  • Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skelett-Belastungen und -Erkrankungen

 

[Fusion der Unfallversicherungsträger

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen haben seit Juli 2007 einen gemeinsamen Spitzenverband für die gesetzliche Unfallversicherung, die “Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung” kurz DGUV.

Parallel dazu wurde die Zahl der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften reduziert.  Von 26 im Jahr 2007 sollten bis 2012 nur noch neun übrig bleiben. Diese Strukturreform ist Anfang 2011 bereits abgeschlossen:

  • BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
  • BG Holz und Metall (BGHM)
  • BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
  • BG Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN)
  • Fleischerei-BG (FBG)
  • BG der Bauwirtschaft (BG BAU)
  • BG Handel und Warendistribution (BGHW)
  • Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
  • BG für Transport und Verkehr (BG Verkehr)
  • BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter www.dguv.de.

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